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   BVerwG, 08.09.2009 - 4 B 39.09   

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https://dejure.org/2009,25877
BVerwG, 08.09.2009 - 4 B 39.09 (https://dejure.org/2009,25877)
BVerwG, Entscheidung vom 08.09.2009 - 4 B 39.09 (https://dejure.org/2009,25877)
BVerwG, Entscheidung vom 08. September 2009 - 4 B 39.09 (https://dejure.org/2009,25877)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde bei Geltendmachung der "aktenwidrigen" Feststellung des Sachverhalts als Verfahrensfehler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3
    Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde bei Geltendmachung der "aktenwidrigen" Feststellung des Sachverhalts als Verfahrensfehler

  • rechtsportal.de

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3
    Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde bei Geltendmachung der "aktenwidrigen" Feststellung des Sachverhalts als Verfahrensfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.11.1999 - 4 BN 41.99
    Auszug aus BVerwG, 08.09.2009 - 4 B 39.09
    Diese Voraussetzungen sind erforderlich, da eine Kritik an der tatrichterlichen Beweiswürdigung und Überzeugungsbildung als solche nicht als Verfahrensmangel rügefähig ist (stRspr, vgl. nur Beschlüsse vom 2. November 1999 - BVerwG 4 BN 41.99 - UPR 2000, 226; vom 4. Juli 2001 - BVerwG 4 B 51.01 -).
  • BVerwG, 04.07.2001 - 4 B 51.01
    Auszug aus BVerwG, 08.09.2009 - 4 B 39.09
    Diese Voraussetzungen sind erforderlich, da eine Kritik an der tatrichterlichen Beweiswürdigung und Überzeugungsbildung als solche nicht als Verfahrensmangel rügefähig ist (stRspr, vgl. nur Beschlüsse vom 2. November 1999 - BVerwG 4 BN 41.99 - UPR 2000, 226; vom 4. Juli 2001 - BVerwG 4 B 51.01 -).
  • VGH Bayern, 15.11.2010 - 2 ZB 09.2191

    Nachbarrechtsstreit; Dachgeschoßausbau; Anbau von Balkonen und einer Gaube; Gebot

    Soweit das Verwaltungsgericht den Hinweis der Kläger in der mündlichen Verhandlung auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 2.10.2007 (Az. 4 B 39/09) außer Acht gelassen haben soll, ist darin ebenfalls kein Verfahrensfehler zu erblicken.
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